Leistungen: WEG-Verwaltung

Wer die Hausverwaltung Billner GmbH mit der Verwaltung einer Wohnungseigen-tümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.

 

WEG-Verwaltung durch die Hausverwaltung Billner GmbH bedeutet deshalb:

  • Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
  • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

 

Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reperaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.

 

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Erreichbarkeit für die Eigentümer
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
    Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Belegprüfungen
  • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
    Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben